Mietbedingungen Audio-Gästebuch

Mea Voca Studio e.U.

Inhaberin: Tanja Schmoll

Gattmannsdorf 40

3200 Ober-Grafendorf, Österreich

Firmenbuch: FN 676603 f, Landesgericht St. Pölten

UID: ATU80426219

E-Mail: hallo@voicesoflove.at

Stand 25.08.2026

§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartnerin

(1) Diese Mietbedingungen gelten für die Vermietung der Audio-Gästebuch-Station (nachfolgend „Station") und die damit verbundenen Leistungen durch Mea Voca Studio e.U., Inhaberin Tanja Schmoll, Gattmannsdorf 40, 3200 Ober-Grafendorf, Österreich (Firmenbuchnummer FN 676603 f, Landesgericht St. Pölten, UID-Nr. ATU80426219, E-Mail hallo@voicesoflove.at).

(2) Sie gelten gegenüber Verbraucher:innen im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes. Gegenüber Unternehmer:innen gelten sie mit den Abweichungen des § 12. Abweichende Bedingungen der Kund:innen werden nicht Vertragsinhalt.

(3) Maßgeblich ist die Fassung, die bei Abgabe der Bestellung auf der Website zugänglich gemacht und von den Kund:innen bestätigt wurde.

§ 2 Vertragsgegenstand

(1) Vermietet wird eine transportable Aufnahmestation im Koffer, bestehend aus Telefon, Leinen-Läufer, Schild im Rahmen, Holzkranz, Anleitungskarte, Aufbau-Anleitung, Spruchkarten mit Aufsteller, Visitenkarten mit Halter, Powerbank, USB-Netzteil, Verbindungskabel und Rückversand-Set.

(2) Je nach gewähltem Paket umfasst der Vertrag zusätzlich: Vermietung solo — Überlassung der Station für den gebuchten Termin, Hin- und Rückversand, eine Ansage nach § 5a sowie die Übergabe der Aufnahmen als bereinigte Einzeldateien per Download-Link und privaten Streaming-Zugang innerhalb von zehn Werktagen nach Eingang der zurückgesendeten Station. Vermietung + produzierter Track — zusätzlich eine dramaturgisch produzierte Episode aus den Gäste-Nachrichten (Schnitt, Sounddesign, musikalische Untermalung) innerhalb von vier Wochen nach Eingang der zurückgesendeten Station.

(3) Optionale Zusatzleistungen: Offene Leitung — VoIP-Nummer mit der gewählten Ansage; die Leitung bleibt bis eine Woche nach dem Fest geöffnet. Gravierte USB-Box — zusätzliche Übergabe der Aufnahmen auf einer USB-Box mit Gravur.

(4) Download-Link und Streaming-Zugang stehen ab Bereitstellung sechs Monate lang zur Verfügung. Die Kund:innen sichern die Dateien innerhalb dieses Zeitraums auf einem eigenen Datenträger; die Vermieterin weist bei der Übergabe darauf hin.

(5) Alle Preise sind Endpreise in Euro einschließlich 20 % Umsatzsteuer. Weitere Kosten fallen nicht an; Hin- und Rückversand sind im Preis enthalten. Davon unberührt bleiben Ansprüche nach § 6 Abs 5 und § 7 Abs 5.

§ 3 Zustandekommen des Vertrags

(1) Die Darstellung auf der Website ist eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots. Mit Betätigen der Schaltfläche „zahlungspflichtig bestellen" geben die Kund:innen ein verbindliches Angebot ab.

(2) Der Eingang der Bestellung wird unverzüglich elektronisch bestätigt. Diese Empfangsbestätigung ist noch keine Vertragsannahme.

(3) Der Vertrag kommt mit der gesonderten Buchungsbestätigung per E-Mail zustande, die nach erfolgreicher Zahlung versendet wird. Mit ihr erhalten die Kund:innen sämtliche Vertragsbedingungen einschließlich dieser Mietbedingungen und der Rücktrittsbelehrung auf einem dauerhaften Datenträger.

(4) Die Vermieterin kann das Angebot ablehnen, insbesondere wenn der gewünschte Termin bereits vergeben ist. In diesem Fall kommt kein Vertrag zustande; ein bereits gezahlter Betrag wird unverzüglich vollständig erstattet.

§ 4 Zahlung

(1) Der Gesamtbetrag ist bei Buchung vollständig zu zahlen. Eine Anzahlung oder Kaution wird nicht erhoben.

(2) Die Zahlung erfolgt über den Zahlungsdienstleister Stripe mit den im Bestellvorgang angebotenen Zahlungsarten.

(3) Die Rechnung wird elektronisch übermittelt. Die Kund:innen stimmen der elektronischen Rechnungsübermittlung zu.

(4) Für Rückerstattungen gleich welchen Rechtsgrunds gilt § 10 Abs 5.

§ 5 Termin, Sperrfrist und Umbuchung

(1) Gebucht wird ein konkreter Veranstaltungstag. Für Versand, Rücksendung und Aufbereitung wird zusätzlich ein Zeitraum von drei Werktagen vor und vier Kalendertagen nach dem Veranstaltungstag reserviert; in diesem Zeitraum steht die Station keiner anderen Buchung zur Verfügung.

(2) Eine einmalige Umbuchung auf einen anderen freien Termin innerhalb des Buchungshorizonts ist bis vier Wochen vor dem gebuchten Termin kostenlos möglich, sofern der neue Termin verfügbar ist. Nach einer Umbuchung bemisst sich die Stornostaffel nach § 10 Abs 2 weiterhin nach dem ursprünglich gebuchten Termin.

§ 5a Ansage

(1) Die Ansage der Station kann auf zwei Arten gestaltet werden: Die Kund:innen wählen bei der Buchung eine der angebotenen Ansage-Varianten, die von der Vermieterin eingesprochen wird, oder sie sprechen die Ansage selbst ein und übermitteln die Aufnahme per E-Mail an die in der Buchungsbestätigung genannte Adresse.

(2) Jede Ansage enthält einen Hinweis darauf, dass aufgezeichnet wird. Die Vermieterin stellt den dafür vorgesehenen Wortlaut bereit. Fehlt dieser Hinweis in einer von den Kund:innen übermittelten Aufnahme, ergänzt ihn die Vermieterin.

(3) Eine selbst eingesprochene Ansage sowie ein Wechsel der gewählten Ansage-Variante sind spätestens zwei Wochen vor dem gebuchten Termin zu übermitteln. Geht bis zum Ablauf dieser Frist keine verwendbare Aufnahme ein, wird die bei der Buchung gewählte Ansage-Variante verwendet.

(4) Die Vermieterin bereitet eine übermittelte Aufnahme technisch auf, schuldet für diese jedoch keine bestimmte Aufnahmequalität; für Verständlichkeit und Inhalt einer selbst eingesprochenen Ansage sind die Kund:innen verantwortlich. Ist eine übermittelte Aufnahme technisch nicht verwendbar, teilt die Vermieterin dies unverzüglich mit; Abs 3 letzter Satz gilt.

§ 6 Versand, Gefahrübergang und Rückgabe

(1) Die Station wird ausschließlich innerhalb Österreichs versendet. Der Versand in beide Richtungen ist im Preis enthalten und versichert.

(2) Die Station wird so versendet, dass sie in der Regel spätestens zwei Werktage vor dem Veranstaltungstag eintrifft. Die Kund:innen stellen sicher, dass die Zustellung an der angegebenen Adresse möglich ist; Zustellhindernisse, die sie zu vertreten haben, gehen nicht zu Lasten der Vermieterin.

(3) Dem Set liegt ein vorbereitetes, bezahltes Rückversandetikett bei. Die Kund:innen verpacken die vollständige Station im mitgelieferten Koffer beziehungsweise Versandkarton und geben sie spätestens am ersten Werktag nach dem Veranstaltungstag zum Rückversand auf.

(4) Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung geht mit Übergabe der Station an die Kund:innen über und mit ordnungsgemäßer Aufgabe zum Rückversand nach Abs 3 wieder auf die Vermieterin. Für Verlust oder Beschädigung auf dem Transportweg haften die Kund:innen nicht, sofern sie ihrer Verpackungs- und Aufgabepflicht nachgekommen sind.

(5) Wird die Station nicht oder verspätet zurückgesendet, kann die Vermieterin nach vorheriger Aufforderung und angemessener Nachfrist den nachgewiesenen Schaden geltend machen, der durch die verspätete Rückgabe entsteht.

§ 7 Sorgfaltspflichten und Haftung der Kund:innen

(1) Die Station bleibt Eigentum der Vermieterin. Die Kund:innen behandeln sie sorgsam, verwenden sie nur bestimmungsgemäß im Rahmen des angemeldeten Fests und schützen sie vor Witterung, Feuchtigkeit und Beschädigung.

(2) Die Station wird über die mitgelieferte Powerbank betrieben. Wird ausnahmsweise Netzbetrieb gewählt, sind ausschließlich das mitgelieferte USB-Netzteil und das mitgelieferte Verbindungskabel zu verwenden; die Kund:innen stellen dafür eine geeignete Steckdose in Reichweite des Kabels bereit. Der Betrieb mit fremden Netzteilen oder Kabeln, das Laden der Powerbank während des Betriebs sowie der Betrieb mit einer anderen als der vorgesehenen Spannung sind nicht gestattet.

(3) Die Station wird ausschließlich in trockenen Innenräumen betrieben und vor Witterung und Feuchtigkeit geschützt. Kabel sind trittsicher zu verlegen. Die der Station beiliegenden Sicherheitshinweise zur Powerbank sind zu beachten.

(4) Die Weitergabe an Dritte zur eigenständigen Nutzung, die Vermietung an Dritte sowie Eingriffe in die Technik sind nicht gestattet.

(5) Für Beschädigung, Verlust oder Zerstörung, die über die normale Abnutzung hinausgehen und von den Kund:innen oder ihren Gästen verschuldet wurden, haften die Kund:innen. Ersetzt wird der tatsächliche Reparatur- oder Wiederbeschaffungsaufwand. Die Haftung ist der Höhe nach mit € 800,– begrenzt; dieser Betrag entspricht dem Wiederbeschaffungswert der vollständigen Station und wird auch bei Totalverlust nicht überschritten. Der Nachweis, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist, bleibt den Kund:innen offen.

(6) Ein Schaden ist unverzüglich nach Kenntnis mitzuteilen.

§ 8 Aufnahmen, Nutzungsrechte und Inhalte

(1) Die Aufnahmen der Gäste werden nach dem Fest aufbereitet und den Kund:innen zur privaten Nutzung übergeben.

(2) Die Aufnahmen stehen den Kund:innen zur privaten Nutzung zu; Rechte der sprechenden Personen an ihren eigenen Beiträgen bleiben unberührt. An der produzierten Episode (Paket „Vermietung + produzierter Track") erwerben die Kund:innen ein zeitlich und räumlich unbeschränktes Recht zur privaten Nutzung; die Vermieterin behält die Urheberrechte an der von ihr geschaffenen Produktion.

(3) Eine Verwendung der Aufnahmen durch die Vermieterin zu Referenz- oder Werbezwecken erfolgt nur nach ausdrücklicher, gesonderter Einwilligung der Kund:innen und der jeweils sprechenden Personen.

(4) Für Inhalte, die Gäste aufsprechen, sowie für den Inhalt einer selbst eingesprochenen Ansage sind die Kund:innen verantwortlich. Die Vermieterin ist berechtigt, offensichtlich rechtswidrige Inhalte nicht zu verarbeiten.

(5) Die datenschutzrechtlichen Rollen sowie die Hinweispflichten gegenüber den Gästen richten sich nach § 8b.

§ 8a Zustand der Station, Gewährleistung

(1) Die Vermieterin übergibt die Station in gebrauchsfähigem Zustand und erhält sie während der Mietdauer in diesem Zustand. Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte bleiben unberührt.

(2) Wird ein Mangel bei Erhalt festgestellt, ist er unverzüglich zu melden. Die Vermieterin behebt ihn, soweit möglich, oder stellt Ersatz bereit.

(3) Ist die Station bei Erhalt nicht gebrauchsfähig und kann bis zum Veranstaltungstag kein Ersatz bereitgestellt werden, entfällt die Zahlungspflicht; bereits gezahlte Beträge werden vollständig erstattet. § 10 Abs 5 gilt sinngemäß.

(4) Fällt die Station während des Veranstaltungstags aus Gründen aus, die nicht die Kund:innen zu vertreten haben, wird das Entgelt angemessen gemindert und der entsprechende Betrag erstattet. Maßgeblich ist der Anteil der Veranstaltungsdauer, während dessen keine Aufzeichnung möglich war. Kein Anspruch besteht, wenn der Ausfall auf eine Verletzung der Pflichten nach § 7 Abs 2 oder 3 zurückzuführen ist, insbesondere auf die Verwendung fremder Netzteile oder Kabel, auf Betrieb außerhalb trockener Innenräume oder auf das Laden der Powerbank während des Betriebs. § 10 Abs 5 gilt sinngemäß.

(5) Für die gravierte USB-Box gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen für Waren.

§ 8b Datenschutzrechtliche Rollen und Verarbeitung der Aufnahmen

(1) Für die von ihr vorgenommene Verarbeitung der Sprachaufnahmen ist die Vermieterin Verantwortliche im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung. Eine Auftragsverarbeitung nach Art 28 DSGVO wird nicht vereinbart.

(2) Die Vermieterin verarbeitet die Aufnahmen ausschließlich, um die vertraglich vereinbarten Leistungen zu erbringen (Aufbereitung, Bereitstellung, gegebenenfalls Produktion der Episode).

(3) Die Nutzung der übergebenen Aufnahmen durch die Kund:innen im privaten und familiären Kreis unterliegt nach Art 2 Abs 2 lit c DSGVO nicht der Datenschutz-Grundverordnung.

(4) Die Kund:innen stellen sicher, dass die Station am Fest so aufgestellt und die beiliegende Hinweiskarte so sichtbar platziert wird, dass Gäste vor dem Sprechen erkennen können, dass aufgezeichnet wird. Ergänzend weist die Ansage auf die Aufzeichnung hin (§ 5a Abs 2). Die Teilnahme der Gäste ist freiwillig.

(5) Verlangt ein Gast gegenüber der Vermieterin die Löschung seiner Nachricht, löscht diese die bei ihr gespeicherte Aufnahme und informiert die Kund:innen. Wurden die Aufnahmen bereits übergeben, leitet die Vermieterin das Anliegen an die Kund:innen weiter.

(6) Nach Übergabe der Aufnahmen werden die bei der Vermieterin verbliebenen Kopien sechs Monate nach der Übergabe gelöscht, sofern die Kund:innen nicht ausdrücklich eine längere Aufbewahrung wünschen.

(7) Die Vermieterin setzt für Versand, Zahlungsabwicklung, Bereitstellung der Downloads sowie — bei Buchung der Offenen Leitung — für die Telefonie externe Dienstleister als Auftragsverarbeiter ein. Einzelheiten enthält die Datenschutzerklärung unter voicesoflove.at/datenschutz.

(8) Übermitteln die Kund:innen eine selbst eingesprochene Ansage (§ 5a Abs 1), verarbeitet die Vermieterin diese Aufnahme ausschließlich zur Erstellung und Wiedergabe der Ansage und löscht sie sechs Monate nach der Übergabe der Aufnahmen. Die Übermittlung erfolgt per E-Mail. Einzelheiten enthält die Datenschutzerklärung unter voicesoflove.at/datenschutz.

§ 9 Leistungshindernisse auf Seiten der Vermieterin

(1) Kann die Station aus Gründen, die die Vermieterin zu vertreten hat, nicht rechtzeitig bereitgestellt werden, wird der bereits gezahlte Betrag vollständig erstattet. § 10 Abs 5 gilt sinngemäß.

(2) Kann die Leistung aus Gründen, die keine der Vertragsparteien zu vertreten hat — insbesondere höhere Gewalt, behördliche Anordnungen, Erkrankung der Vermieterin oder eine infolge eines vorangegangenen Mietverhältnisses nicht rechtzeitig verfügbare Station —, nicht erbracht werden, informiert die Vermieterin die Kund:innen unverzüglich. Der bereits gezahlte Betrag wird vollständig erstattet; weitergehende Ansprüche bestehen in diesem Fall nicht. § 10 Abs 5 gilt sinngemäß.

(3) Bei Verlust oder Beschädigung der Aufnahmen aus Gründen, die die Vermieterin zu vertreten hat, wird der auf die betroffene Leistung entfallende Anteil des Entgelts erstattet. Weitergehende Ansprüche richten sich nach Abs 4.

(4) Für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Personenschäden haftet die Vermieterin unbeschränkt. Bei leichter Fahrlässigkeit ist ihre Haftung — einschließlich der Haftung für den Verlust oder die Beschädigung von Aufnahmen — der Höhe nach mit dem Dreifachen des für die betroffene Buchung bezahlten Entgelts begrenzt. Für entgangenen Gewinn und mittelbare Schäden haftet die Vermieterin bei leichter Fahrlässigkeit nicht.

§ 10 Rücktritt der Kund:innen (Storno) und Rückerstattungen

(1) Das gesetzliche Rücktrittsrecht nach dem Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz bleibt von diesem Paragrafen unberührt und geht ihm vor. Die Belehrung dazu findet sich unten.

(2) Nach Ablauf der gesetzlichen Rücktrittsfrist gilt für eine Stornierung durch die Kund:innen folgende Staffel: mehr als 8 Wochen vor dem Termin 100 % Rückerstattung, ab 8 Wochen bis mehr als 4 Wochen vor dem Termin 50 %, ab 4 Wochen vor dem Termin keine Rückerstattung.

(3) Anstelle einer Stornierung kann nach Maßgabe des § 5 Abs 2 einmalig kostenlos auf einen anderen freien Termin umgebucht werden.

(4) Die Stornierung erfolgt formfrei, etwa per E-Mail an hallo@voicesoflove.at.

(5) Rückerstattungen werden innerhalb von vierzehn Tagen ab dem sie auslösenden Ereignis über das ursprüngliche Zahlungsmittel angewiesen. Ist eine Rückerstattung über das ursprüngliche Zahlungsmittel aus technischen Gründen des Zahlungsdienstleisters nicht mehr möglich — bei Zahlung mit EPS etwa ab 180 Tagen nach der Zahlung —, erstattet die Vermieterin den Betrag per Überweisung auf ein von den Kund:innen bekanntgegebenes Konto. Den Kund:innen entstehen daraus weder Kosten noch ein sonstiger Nachteil; die Frist von vierzehn Tagen bleibt unberührt. Das gesetzliche Rücktrittsrecht nach Abs 1 ist davon nie betroffen, da es binnen vierzehn Tagen ab Vertragsabschluss auszuüben ist.

§ 11 Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten richtet sich nach § 8b dieser Bedingungen und im Übrigen nach der Datenschutzerklärung unter voicesoflove.at/datenschutz.

§ 12 Sonderbestimmungen für Unternehmer:innen

(1) Für Verträge mit Unternehmer:innen im Sinne des Unternehmensgesetzbuchs gelten diese Bedingungen mit den nachstehenden Abweichungen.

(2) Das Rücktrittsrecht nach dem Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz steht Unternehmer:innen nicht zu; die nachstehende Rücktrittsbelehrung findet keine Anwendung. § 10 Abs 2 bis 5 gilt unverändert.

(3) Mängel der Station sind unverzüglich nach Erhalt, verdeckte Mängel unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich zu rügen. Unterbleibt die Rüge, gilt die Station als genehmigt.

(4) Die Haftung der Vermieterin für leichte Fahrlässigkeit ist gegenüber Unternehmer:innen ausgeschlossen; § 9 Abs 4 gilt insoweit nicht. Die Haftung für Personenschäden sowie für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit bleibt unberührt.

(5) Buchen Unternehmer:innen die Station für eine Veranstaltung Dritter, stellen sie sicher, dass die Pflichten nach § 5a Abs 2 und § 8b Abs 4 gegenüber den anwesenden Gästen erfüllt werden.

(6) Die angegebenen Preise sind Bruttopreise; die Umsatzsteuer wird in der Rechnung gesondert ausgewiesen.

(7) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist das sachlich zuständige Gericht am Sitz der Vermieterin.

§ 13 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt österreichisches Recht. Zwingende Verbraucherschutzbestimmungen des Staates, in dem die Kund:innen ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, bleiben unberührt.

(2) Ein allgemeiner Gerichtsstand wird gegenüber Verbraucher:innen nicht vereinbart; es gelten die gesetzlichen Zuständigkeiten.

(3) Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle ist die Vermieterin weder verpflichtet noch bereit.

Rücktrittsbelehrung

Rücktrittsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen von diesem Vertrag zurückzutreten. Die Rücktrittsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Rücktrittsrecht auszuüben, müssen Sie uns — Mea Voca Studio e.U., Gattmannsdorf 40, 3200 Ober-Grafendorf, Österreich, E-Mail hallo@voicesoflove.at — mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, von diesem Vertrag zurückzutreten, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Rücktrittsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Rücktrittsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Rücktrittsrechts vor Ablauf der Rücktrittsfrist absenden.

Folgen des Rücktritts

Wenn Sie von diesem Vertrag zurücktreten, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Rücktritt bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Vorzeitiger Beginn der Leistung

Wenn Sie ausdrücklich verlangt haben, dass wir mit der Erbringung der Leistung schon vor Ablauf der Rücktrittsfrist beginnen, haben Sie uns bei Ausübung des Rücktrittsrechts einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zum Rücktritt bereits erbrachten Leistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der vertraglich vereinbarten Leistungen entspricht.

Muster-Rücktrittsformular

An Mea Voca Studio e.U., Gattmannsdorf 40, 3200 Ober-Grafendorf, hallo@voicesoflove.at:

Hiermit trete(n) ich/wir (*) von dem von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Vermietung des Audio-Gästebuchs zurück.

Bestellt am (*) / erhalten am (*): ______________________________________

Name des/der Verbraucher(s): ______________________________________

Anschrift des/der Verbraucher(s): ______________________________________

Unterschrift (nur bei Mitteilung auf Papier): ______________________________________

Datum: ______________________________________

(*) Unzutreffendes streichen.